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Teilnahmebedingungen «Sofa-Wettbewerb 2026»

Veranstalter: micasa AG, Industriestrasse 20, 8604 Volketswil („Veranstalter“)

Eingabefrist: 25. Oktober 2026, 22:00 Uhr („Aktionszeitraum“)

1. Teilnahmeberechtigung

1.1 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.

1.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie beteiligter Agenturen und deren Angehörige.

1.3 Pro Person ist nur eine Teilnahme (ein hochgeladenes Foto) zulässig.

2. Teilnahmemechanik

2.1 Zur Teilnahme lädt der Nutzer auf https://wettbewerb.micasa.ch ein Foto seines eigenen Sofas hoch.

2.2 Mittels KI-Bildbearbeitung wird auf Basis dieses Fotos ein neues Sofa in das Bild eingesetzt (das „Ergebnisbild“).

2.3 Mit der Teilnahme werden sowohl das Originalfoto als auch das Ergebnisbild an den Veranstalter übermittelt und gespeichert.

2.4 Der Teilnehmer kann seine Ergebnisfotos herunterladen.

3. Empfehlungs-Mechanik („Zusatzlose“)

3.1 Teilt ein Teilnehmer seinen persönlichen Link, erhält er für jeden darüber generierten, gültigen Aufruf ein zusätzliches Los.

3.2 Auch die geworbene Person erhält ein Los, sofern sie über den geteilten Link auf die Aktionsseite gelangt und selbst ein eigenes Foto hochlädt (d. h. selbst am Wettbewerb teilnimmt). Ein blosser Klick auf den Link ohne eigene Teilnahme genügt nicht.

3.3 Der Veranstalter behält sich vor, Lose bei Missbrauch (z. B. Klick-Bots, Fake-Accounts, automatisierte Aufrufe, mehrfache Selbstklicks) zu annullieren.

3.4 Es gibt keine Höchstzahl an Zusatzlosen pro Person.

4. Auswahl des Gewinners

4.1 Nach Ende des Aktionszeitraums wählt eine Jury des Veranstalters aus allen gültigen Einreichungen das nach ihrer Einschätzung beste Ergebnisbild aus.

4.2 Die Lose gemäss Ziffer 3 dienen ausschliesslich der Reichweitensteigerung der Aktion und haben keinen Einfluss auf die Gewinnchance. Über den Gewinn entscheidet allein die Jury-Bewertung gemäss Ziffer 4.1.

4.3 Die Entscheidung der Jury ist endgültig und wird nicht kommentiert.

4.4 Der Gewinner wird bis Ende Oktober 2026 per E-Mail benachrichtigt.

5. Gewinn

5.1 Der Gewinn ist das im Ergebnisbild dargestellte Sofa in der abgebildeten Ausführung (Modell, Farbe, Bezug), vorbehaltlich Verfügbarkeit.

5.2 Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

5.3 Lieferung erfolgt an eine Adresse in der Schweiz; Versandkosten trägt der Veranstalter.

6. Rechte an den Bildern

6.1 Der Teilnehmer versichert, dass er die Rechte am hochgeladenen Originalfoto besitzt und zur Teilnahme berechtigt ist.

6.2 Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das Recht ein, das Ergebnisbild zeitlich und räumlich unbegrenzt für die Durchführung des Wettbewerbs sowie zu Werbezwecken (z. B. Website, Social Media) zu nutzen. Das Originalfoto wird ausschliesslich zur Erstellung des Ergebnisbildes und zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet und nicht darüber hinaus genutzt oder veröffentlicht.

6.3 Bilder Dritter oder erkennbare Personen dürfen nur mit deren Einwilligung hochgeladen werden.

7. Datenschutz

7.1 Der Veranstalter verarbeitet die übermittelten Bilder und personenbezogenen Daten (Name, Kontaktdaten) zur Durchführung des Wettbewerbs gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und der Datenschutzerklärung.

7.2 Hochgeladene Fotos können Rückschlüsse auf die Wohnsituation zulassen; die Verarbeitung erfolgt ausschliesslich zum genannten Zweck.

7.3 Details zu Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechten: siehe Datenschutzerklärung.

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Übertragungsfehler oder Ausfälle des KI-Dienstes, die die Teilnahme verhindern.

9. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter kann Teilnehmer bei Verstoss gegen diese Bedingungen, Missbrauch der Empfehlungs-Mechanik oder unangemessenen Bildinhalten von der Teilnahme ausschliessen.

10. Änderung und Abbruch

Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden oder zu ändern, insbesondere bei technischen Problemen mit dem KI-Dienst.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11.2 Es gilt schweizerisches Recht.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Rechtlich verbindlich ist die deutsche Fassung dieser Bestimmungen. Die Übersetzungen ins Französische und Italienische dienen reinen Informationszwecken.